Ultental-Deutschnonsberg

Das Ultental hat eine Ausdehnung von 40 km und reicht von der Quelle der Falschauer am Weißbrunn bis zur engen, schmalen Gaulschlucht in Lana. Das Tal umfasst, abgesehen von dem Dorf St. Pankraz, die Gemeinde Ulten, die aus den Fraktionen St. Gertraud, St. Nikolaus, St. Walburg und Kuppelwies besteht.

1998 wurde die Straße eröffnet, die zwischen den Ortschaften St. Pankraz und St. Walburg beginnt und das Ultental in nur 20 Autominuten mit Deutschnonsberg verbindet. Vor dem Straßenbau war dieses abgelegene, beeindruckende Tal, das die Ortschaften St. Felix, Laurein, Unsere liebe Frau im Walde und Proveis umfasst, schwer, also nur über den Gampenpass oder den Mendelpass zu erreichen.

Ein Blick auf das Ultental

Die Geschichte dieses Gebiets geht auf das 7. Jh. zurück, als es von den Goten erobert wurde. Später wurde es von den Bayern überfallen und im Mittelalter gehörten die Siedlungen zu den Ländereien des Klosters Weingarten, das in Regensburg angesiedelt war und das sie den Bauern überließ.

Sommer und Winter in Ultental-Deutschnonsberg

Das Feriengebiet Ultental-Deutschnonsberg befindet sich am Nationalpark Stilfserjoch, der 1935 gegründet wurde. In St. Gertraud steht das Nationalparkhaus "Lahnersäge", das sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Wald und Holz beschäftigt.

In diesem Feriengebiet, das von dichten Wäldern und grünen Wiesen umgeben ist, finden Sie im Sommer ein 700 km umfassendes Wegenetz und einen Nordic Walking-Park. Außerdem bieten sich hier ein Freibad, eine Reitschule, ein Klettergarten und vieles mehr an.

Im Winter steht Ihnen in Ultental-Deutschnonsberg das Skigebiet Schwemmalm mit einer 8er-Kabinenbahn und 25 Pistenkilometern für Skifahrer, zwei Langlaufloipen, einer Schlittschuhbahn in Kuppelwies und einer Rodelpiste zur Verfügung.

 

Finde andere interessante Dinge in dieser Zone:

Service und Multimedia:
Events, die du nicht verpassen solltest:
Finde dein Hotel

Ein besonderes Geschenk für Sie: Eine Broschüre mit 5 Orten, die man gesehen haben muss!

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

Gesetzesverordnunung