Lana

Die Gemeinde Lana, die sich auf einer Höhe von 250 bis 1.910 m ü. M. erstreckt und nur 7 km von der Kurstadt Meran entfernt liegt, umfasst die Fraktionen Niederlana, Mittellana, Oberlana, Völlan und Pawigl. Wegen der Größe und Tradition der für den Obstanbau genutzten Fläche ist dieses Gebiet auch bekannt als der „Obstgarten Südtirols“.

In Niederlana, das auf 300 m ü. M. liegt, kann man die Pfarrkirche Maria Himmelfahrt mit ihrem kostbaren Altar von Hans Schnatterpeck, die romanische St. Margareth-Kapelle mit den drei Apsiden und das Südtiroler Obstbaumuseum besuchen. Diese Fraktion verfügt darüber hinaus über einen 9-Loch-Golfplatz im Golfclub Lana beim “Gutshof Brandis”.

Kunst im Zentrum von Lana, vier Statuen aus Metall, welche Frauen darstellen

In Mittellana, das zwischen Oberlana und Niederlana liegt, sind die Hauptsehenswürdigkeiten die Pfarrkirche zum Hl. Kreuz, die Mitte des 20. Jh. errichtet wurde und der „Apfelexpress“, eine Elektro-Lokomotive der Bahnstrecke Lana-Burgstall-Meran, die vornehmlich für den Apfeltransport genutzt wird.

Oberlana ist bekannt für sein Kapuzinerkloster, das an der nach Mittellana führenden Straße liegt und für Schloss Braunsberg, das majestätisch über dem Eingang zum Ultental thront. Dieses von Zypressen umgebene Anwesen steht im Besitz der Grafen von Trapp.

Das auf 700 m ü. M., oberhalb von Lana befindliche Völlan liegt am Eingang zum Ultental. In dieser Fraktion kann man das Bauernmuseum von Völlan besuchen, wo Gegenstände des täglichen Gebrauchs aus vorindustrieller Zeit ausgestellt werden.

Das auf 1.000 m ü. M. gelegene Pawigl ist ein ruhiges Bergdorf, das aufgrund seiner Lage, einen spektakulären Blick über das Ultental, das Etschtal und die Dolomiten bietet. Der Ort befindet sich nahe dem Vigiljoch, einem Feriengebiet, das ein wunderbares Freizeitangebot hat.

 

Finde andere interessante Dinge in dieser Zone:

Service und Multimedia:
Events, die du nicht verpassen solltest:
Finde dein Hotel

Ein besonderes Geschenk für Sie: Eine Broschüre mit 5 Orten, die man gesehen haben muss!

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

Gesetzesverordnunung