Der Ortler und sein Erstbesteiger Josef Pichler

Der Ortler ist der höchste Berg der Südlichen Rätischen Alpen (zwischen der Lombardei und Trentino-Südtirol) und wird von Sportlern häufig als „König Ortler“ bezeichnet. Sein ursprünglicher Name geht auf das Jahr 1770 zurück und war „Ortles Spiz der Höchste im ganzen Tyrol”. Mit seinem 3.902 m hohen Gipfel gehört er zur Ortlergruppe und zum Nationalpark Stilfserjoch.

Nationalpark Stilfserjoch

Die Erstbesteigung des Ortlers erfolgte im Jahr 1804. Dieser Teil Südtirols war zu jener Zeit völlig isoliert, denn es gab die Straße über das Stilfser Joch noch nicht. Erzherzog Johann von Österreich war es, der eine beträchtliche Belohnung für die Besteigung des Gipfels versprach. Der erste Freiwillige war der österreichische Botaniker Johannes Nepomuk Gebhard, der im Sommer 1804 fast täglich versuchte, den Gipfel des Ortlers zu besteigen. Leider gelang es ihm nicht, den Gipfel zu erreichen. Am 26. September wagte sich der als Pseiser Josele bekannte Gämsenjäger aus dem Passeiertal, Joseph Pichler vor. Diesem gelang es, begleitet von zwei Bergsteigern, den Gipfel um 10 Uhr morgens, ausgerechnet über den als schwierig bekannten Abschnitt „Rothböckgrat“ zu erreichen. Anschließend machte er sich an den Abstieg und erreichte etwa gegen 20 Uhr das Tal. Der bedauernswerte Gebhard erreichte den Gipfel erst im folgenden Jahr. Am 28. August 1805 wurde eine Stoffflagge auf dem Gipfel des Ortlers gehisst. Leider jedoch glaubte die örtliche Bevölkerung nicht an die Besteigung und so ordnete Gebhard an, einen mit Stroh bedeckten, pechgetränkten Holzpfahl auf den Ortler zu bringen. Dieser sollte angezündet werden, um ein im Tal und für die Bewohner sichtbares Lagerfeuer zu entfachen.

Der Ortler ist von 14 Gipfeln umgeben. Das gesamte Gebiet ist durchzogen von einem etwa 250 km langen Wegenetz, das sportliche Urlauber die faszinierendsten Bergregionen Südtirols erschließen lässt.

Service und Multimedia:
Events, die du nicht verpassen solltest:
Finde dein Hotel

Ein besonderes Geschenk für Sie: Eine Broschüre mit 5 Orten, die man gesehen haben muss!

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

Gesetzesverordnunung