Eppan an der Weinstraße

Die größte und vielleicht auch schönste Weinbaugemeinde in Südtirols Süden ist Eppan an der Weinstraße. In dieser herrlichen Urlaubsregion dreht sich wirklich alles um den Wein, da dieser hier dank des milden Klimas und der porphyrhaltigen Böden besonders gut gedeiht. Die Geschichte des Weinbaus in Eppan geht bis in das erste Jahrtausend vor Christi zurück. Heute sind 20 traditionsreiche Kellereien in den Orten zu finden und eine einzigartige Vielfalt an Rebsorten bedeckt die Hänge rings herum.

Bauernhof von Eppan

Zum Eppaner Gemeindegebiet gehören die Fraktionen St. Michael, St. Pauls, Girlan, Frangart, Unterrain, Missian, Montiggl, Perdonig und Gaid. Charakteristisch für diese Orte sind die zahlreichen historischen Ansitze. Von über 800 Schlössern und Burgen in ganz Südtirol, sind bereits 180 davon allein in Eppan zu finden. Die bekanntesten sind wohl Burg Hocheppan, Schloss Boymont und Schloss Korb, welche über die Drei-Burgenwanderung miteinander verbunden sind.

Zu den interessantesten Sehenswürdigkeiten zählen natürlich auch Kirchen wie St. Justina, Maria Rast oder die Gleifkirche.  Das schönste Gotteshaus im ganzen Überetsch steht jedoch in der Fraktion St. Pauls. Diese Pfarrkirche, oder auch liebevoll „Dom auf dem Lande“ genannt, ist Ausdruck von Reichtum und Macht der früher hier ansässigen Adelsfamilien und gilt als Wahrzeichen des Dorfes.

Ebenso die herrliche Umgebung Eppans lädt zu wunderbaren Ausflügen ein. Beliebte Ziele sind die Eislöcher, aus denen selbst im Sommer kalte Luft strömt, oder die Montiggler Seen, Badeseen in einem geschützten Erholungsgebiet. Wem dies an Abwechslung noch nicht genug ist, der kann sich auf den traditionellen Veranstaltungenwie dem Eppaner Oktoberfest, den Weinkulturwochen in St. Pauls, dem Girlaner Kellerfest oder dem internationalen Eppaner Burgenritt vergnügen.

Service und Multimedia:
Events, die du nicht verpassen solltest:
Finde dein Hotel

Ein besonderes Geschenk für Sie: Eine Broschüre mit 5 Orten, die man gesehen haben muss!

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

Gesetzesverordnunung