Sommerurlaub im Meraner Land

Aufgrund seiner enormen Ausdehnung lässt das Feriengebiet Meraner Land keine Wünsche für einen gelungenen Sommerurlaub offen, denn hier finden Sie alle Voraussetzungen und ein großes Angebot verschiedenster Freizeitaktivitäten.

Wanderern bieten sich hier Tausende Kilometer an Wanderwegen, aufgegliedert nach unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Typische Wege in diesem Gebiet sind die „Waalwege“. Sie führen an den alten Bewässerungskanälen entlang, welche mittlerweile durch neue Anlagen ersetzt wurden. Der bekannteste Hochgebirgsweg des Gebiets ist der 80 km lange Meraner Höhenweg, der sich durch den Naturpark Texelgruppe schlängelt und für den man mit 6-7 Tage benötigt.

Wenn Sie, abgesehen von den zahlreichen Wegen im gesamten Feriengebiet, Nordic Walking praktizieren möchten, finden Sie im Ultental-Deutschnonsberg einen eigens diesem Sport gewidmeten Park. Der Trendsport eignet sich perfekt für Jung und Alt, hält fit und schont die Gelenke.

Das Tourismusgebiet Meraner Land ist außerdem ein Mekka für Fahrradfahrer, die ihre Touren inmitten von Obstbäumen auf Höhenwegen machen und auf spezielle Angebote für die Benutzung von Fahrrädern und entsprechende Beförderung in Zügen zurückgreifen können.

Wenn Sie reiten oder eine Kutschfahrt machen möchten, finden Sie im gesamten Gebiet Reitschulen. Fast obligatorisch ist dann allerdings ein Besuch in Hafling, der Heimat der berühmten Pferderasse der Haflinger.

Abenteurer können den Tag auf einem Gebirgsbach beim Rafting verbringen, beim Drachenfliegen abheben oder Steilhänge und Klettergärten erklimmen.

In diesem Feriengebiet stehen auch zwei Golfplätze zur Verfügung: In Lana befindet sich der Golfclub „Gutshof Brandis“ mit einem 9-Loch-Platz und in St. Leonhard der Golfclub Passeier Meran mit einem 18-Loch-Platz.

 

Hier eine Liste der tematisch passenden Artikel:

Service und Multimedia:
Events, die du nicht verpassen solltest:
Finde dein Hotel

Ein besonderes Geschenk für Sie: Eine Broschüre mit 5 Orten, die man gesehen haben muss!

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

Gesetzesverordnunung